Am 26.07.2018 hat die SAMR einen Entwurf zur öffentlichen Stellungnahme über die technischen Richtlinien für Rezepturänderungen von Säuglingsmilchnahrung veröffentlicht. Solange die Inhaltsstoffe und die Nährstofftabelle gleich bleiben, dürfen Lebensmittelrohstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe innerhalb einer bestimmten Toleranz angepasst werden. Ein Änderungsantrag muss nur gestellt werden, wenn sich die Rezeptur oder das Herstellungsverfahren grundlegend ändern.