Am 12. April 2021 kündigte die chinesische Zollbehörde GACC (General Administration of Customs of China) die Umsetzung der administrativen Maßnahmen für die Registrierung ausländischer Hersteller von importierten Lebensmitteln an (GACC Order No.248). Damit müssen sich alle Lebensmittelexporteure in China bei der GACC registrieren lassen, was eine wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Anforderungen darstellt, bei denen nur für vier Kategorien eine Registrierung erforderlich war. Am 5. November 2021 veröffentlichte die chinesische GACC ein erläuterndes Dokument für chinesische Lebensmittelimporteure, um mehr über die im Januar 2022 zu erwartenden Anforderungen zu informieren.
Bisher | Ab Januar 2022 | |
Produktionsunternehmen in Ausland müssen registriert werden | Nur Fleischprodukte, Fischerzeugnisse, Molkereierzeugnisse und Erzeugnisse aus Eiern aus ausländischer Produktion | Alle Lebensmittelhersteller (ausgenommen Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelbezogene Produkte) |
Form der Registrierung | Nur empfohlene Registrierung | Empfohlene Registrierung für ausländische Erzeugerbetriebe von 18 Lebensmittelarten. Vereinfachte Selbstregistrierung für andere Nahrungsmitteltypen. |
Gültigkeitsdauer | 4 Jahre | 5 Jahre |
Antrag auf Verlängerung der Registrierung | Ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Registrierung durch die zuständige Behörde des Landes (der Region), in dem das Unternehmen ansässig ist, oder durch andere vorgeschriebene Maßnahmen. | Antrag auf Verlängerung der Registrierung innerhalb von 3 bis 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Registrierung über den Antragsweg bei der Allgemeinen Zollverwaltung |
- Die Voraussetzungen für ein Unternehmen, das in Ausland produzierte Lebensmittel einführt, um die Zulassung zu erhalten:
- Das Land (die Region), in dem das Unternehmen ansässig ist, erfüllt die Anforderungen;
- Die eigenen Qualifikationen des Unternehmens sollten in dem Land (der Region), in dem/der es ansässig ist, gesetzlich kontrolliert werden;
- Das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement des Unternehmens sollte die Anforderungen erfüllen, und seine Produktion und sein Export sollten den Anforderungen des Landes (der Region) entsprechen, in dem es ansässig ist. Wenn das Unternehmen Lebensmittel nach China exportiert, sollte es die einschlägigen chinesischen Gesetze und Vorschriften sowie die nationalen Standards für Lebensmittelsicherheit einhalten;
- Für zusätzliche Anforderungen sollten die Unternehmen auch die relevanten Inspektions- und Quarantäneanforderungen erfüllen, die von der GACC und der zuständigen Behörde des Landes (der Region), in dem das Unternehmen ansässig ist, vereinbart wurden.
- Die Unterlagen für die Registrierung können in Chinesisch oder Englisch eingereicht werden, und die Webseite für die Registrierung (http://spj.customs.gov.cn/cifer/) ist ebenfalls zweisprachig in Chinesisch und Englisch.
- Bei der Selbstregistrierung kann der Antrag selbst gestellt oder ein Vertreter beauftragt werden. Der beauftragte Vertreter kann eine inländische oder ausländische Organisation oder Einzelperson sein, die die örtlichen Gesetze und Vorschriften einhält. Eine Vollmacht ist erforderlich.Die Antragsunterlagen für die Selbstregistrierung umfassen:
- Antragsformular
- eine Bescheinigung über die Unternehmensidentität, z. B. eine Geschäftslizenz
- eine Erklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen
- Während der Dauer der Anmeldung organisiert die GACC ein Bewertungsteam, das die Prüfung selbst oder durch beauftragte Stellen durchführt. Während der Gültigkeitsdauer der Eintragung kann die GACC bei Bedarf Nachprüfungen durchführen. Alle Überprüfungen erfordern die Unterstützung des antragstellenden Unternehmens.
Die GACC-Verordnung Nr. 248 wird ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten, und die zuvor am 23. November 2018 erlassene Verordnung Nr. 243 wird entsprechend aufgehoben und ersetzt.
Von Gong Ying. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.