Die NMPA (National Medical Products Administration) hat am 8. Oktober 2021 die Vorschriften zur Überwachung und Kontrolle von Kinderkosmetika veröffentlicht (Nr.123-2021), die am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden.
Highlights
- Definition von Kinderkosmetika: Kosmetika, die für Kinder bis einschließlich 12 Jahren bestimmt sind und die Eigenschaften Reinigung, Feuchtigkeitspflege, Bräunung und Sonnenschutz haben.
- Äußere Verpackung und Werbung: Produkte, die Formulierungen wie „für die gesamte Bevölkerung geeignet“, „zur Verwendung durch die ganze Familie bestimmt“ usw. oder Marken, Synonyme, Muster, Buchstaben, chinesisches Pinyin, Zahlen, Symbole, Verpackungsformen usw. verwenden, die Kinder als eine der Verbrauchergruppen implizieren, werden als Kinderkosmetik angesehen.
- Der Anmeldende und der Antragsteller sind für die Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitsversprechen von Kinderkosmetika verantwortlich.
- Wie von der NMPA gefordert, sollte die Bezeichnung „Kinderkosmetik“ nur auf der Verkaufsverpackung von Kinderkosmetika angebracht werden.
- Kinderkosmetika sollten im sichtbaren Bereich der Verkaufsverpackung mit den Aufschriften „Vorsicht“ und „Warnung“ sowie „unter Aufsicht von Erwachsenen zu verwenden“ versehen werden.
- Die Rezepturen von Kinderkosmetika:
- Kosmetische Rohstoffe, die sich seit langem als sicher erwiesen haben; Rohstoffe mit neuen Technologien wie Gentechnik und Nanotechnologie sind nicht erlaubt;
- Rohstoffe zur Aufhellung von Sommersprossen, zur Entfernung von Akne, zur Haarentfernung, zur Desodorierung, zur Vorbeugung von Schuppen, zur Vorbeugung von Haarausfall, zum Färben von Haaren, zur Dauerwelle usw. dürfen nicht verwendet werden;
- sollte die Rohstoffe hinsichtlich Sicherheit, Stabilität, Funktion, Verträglichkeit usw. bewerten, insbesondere Aromen, Farbstoffe, Konservierungsmittel und Tenside.
- Kinderkosmetika sollten durch eine Sicherheitsbewertung und die erforderlichen toxikologischen Tests auf ihre Produktsicherheit geprüft werden.
- Anmeldende, Antragsteller und beauftragte Herstellungsbetriebe müssen Maßnahmen ergreifen, um eine Verwechslung der Produkteigenschaften, des Geruchs und des Aussehens von Kinderkosmetika mit Lebensmitteln, Arzneimitteln und anderen Produkten zu vermeiden und eine versehentliche Einnahme und einen Missbrauch zu verhindern.
- Die Kennzeichnung von Kinderkosmetika darf keine Bezeichnungen wie „lebensmitteltauglich“, „essbar“ oder lebensmittelbezogene Motive enthalten.
- Kinderzahnpasta kann sich auf diese Verordnung berufen.
Da die Verordnung über die Überwachung und Verwaltung von Kinderkosmetika am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird, wird den Anmeldern und Antragstellern eine Übergangsfrist eingeräumt, um sicherzustellen, dass die Kennzeichnung ihrer Produkte bis zum 1. Mai 2023 mit dieser Verordnung übereinstimmt. Für das Symbol für Kinderkosmetik wird zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Ankündigung erfolgen.
Von James Xu. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten