China RoHS wird erweitert.
Am 03.02.2016 wurde mit Bekanntmachung Nr. 32 von den zuständigen Regierungsorganisationen (MIIT[2], SDPC[3], MOST[4], MOF[5], MEP[6], MOFCOM[7], Zoll und AQSIQ[8]) eine überarbeitete Version der Schadstoffbestimmungen – RoHS 2.0 [1] – veröffentlicht, die Richtlinie tritt zum 1.7.2016 in Kraft und lehnt sich stark an die gleichlautendende Europäische Richtlinie an.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Ab sofort gilt die RoHS-Richtlinie auch für elektronische und elektrische Geräte und Unterhaltungselektronik bis zu 1500V Gleich- und 1000V Wechselstrom. Der Import dieser Produkte ist verboten, wenn sie nicht den chinesischen Bestimmungen entsprechen.
- Die Definition der Gefahrstoffe wird präzisiert:
Einschränkungen gelten nicht nur für die Schadstoffe selbst sondern auch für ihre Verbindungen, also Cadmium, Blei, Quecksilber und Chrom (VI) sowie ihre Verbindungen. - Neue Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben erfordern die genaue Angabe des enthaltenen Schadstoffs und seiner Lokalisation im Produkt.
- Die zuständigen Behörden führen eine strengere Überwachung der Regelungen ein:
1. Ab Juli 2016 soll der Zoll die Überprüfung von RoHS relevanten Produktenvornehmen.
2. Im Oktober 2016 sollen der erste „Compliance Management Catalogue“ und das „Conformity Assessment System“ bekanntgegeben werden.
3. Nach einer Übergangsphase von einem Jahr dürfen nur noch RoHS relevante Produkte in China importiert, gehandelt und genutzt werden, die den Anforderungen von RoHS 2.0 entsprechen.
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[2]Ministry of Industry and Information Technology PR China
[3]State Development Planning Commission PR China
[4]Ministry of Science and Technology PR China
[5]Ministry of Finance PR China
[6]Ministry of Environmental Protection PR China
[7]Ministry of Commerce PR China
[8]General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine PR China