Am 4. Dezember 2020 gab die CNCA (Certification and Accreditation Administration der Volksrepublik China) die vorläufigen Richtlinien für die folgenden fünf Gruppen von Bio-Lebensmitteln bekannt, die eine Prüfzertifizierung benötigen:
- Gemüse
- Früchte
- Tees
- Molkereiprodukte
- Vieh- und Geflügelprodukte
Highlights der Ankündigung
- Jede vorläufige Richtlinie spricht eine Liste von Prüfpositionen an, die von der Zertifizierungsstelle für den Antragsteller durchgeführt werden müssen.
- Die Zertifizierungsstelle kann auch zusätzliche Prüfpositionen durchführen, die entweder optional in der jeweiligen Richtlinie sind oder nicht in der Richtlinie aufgeführt sind, jedoch unterliegt die Entscheidung der Risikobewertung bei der Zertifizierungsstelle.
- Alle Zertifizierungsstellen können die Obergrenze des Messbereichs niedriger ansetzen als die genannte Grenze in der Leitlinie.
Die vorläufigen Richtlinien werden ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.