Am 3. Juni veröffentlichte die NMPA die Verwaltungsmaßnahmen zur Kennzeichnung von Kosmetika (im Folgenden “Maßnahmen” genannt), die in verscheidenen Phasen umgesetzt werden sollen:
Antragsteller | Freiwilliger Zeitraum | Verpflichtender Start |
Neuer Antragsteller | Juni 2021 – 30. April 2022 | 1. Mai 2022 |
Antragsteller mit erfolgreich genehmigter Registrierung / Notifizierung vor dem 1. Mai 2022 | Juni 2021 – 30. April 2022 | 1. Mai 2022 |
Für die Registrierung und Notifizierung von Kosmetika war die GB5296.3 schon immer das Leitprinzip für die Kennzeichnungsanforderungen. Die Umsetzung der „Maßnahmen“ ist eine maßgeschneiderte und umfassende Anleitung zur weiteren Standardisierung der Kennzeichnung von Kosmetika, wobei einige Änderungen an der GB5296.3 vorgenommen wurden, wie in der folgenden Vergleichstabelle angegeben:
Bedingungen | Vorher | Nach Einführung |
Kennzeichnung für DRAs (Domestic Responsible Agents) und Fabriken | Name und Adresse der Antragsteller sind für die Registrierung / Notifizierung erforderlich | Zusätzlich zum Namen des Antragstellers werden auch der Name und die Adresse der DRAs und Fabriken benötigt |
Kennzeichnung für Kosmetika mit Umverpackungen und Behältnissen, die in direktem Kontakt mit dem Inhalt stehen | / | Gemäß den Kennzeichnungsvorschriften müssen der chinesische Name des Produkts und die Mindesthaltbarkeitsdaten* des Produkts angegeben werden |
Mehr als eine Fabrik, die vom Antragsteller für Teile des endgültigen Produktionsprozesses beauftragt wird (mit Ausnahme des Verpackungsprozesses) | / | Die Namen und Adressen aller Fabriken können gemeinsam auf dem chinesischen Etikett angegeben werden |
Kennzeichnung von Rohstoffen | Auflistung der Inhaltsstoffe nach Namen | Zusätzlich zur Liste der Inhaltsstoffnamen sollten alle kosmetischen Inhaltsstoffe, die nicht mehr als 0,1 % (w/w) der Produktformel ausmachen, unter „andere Mikrobestandteile“ aufgeführt werden |
Kennzeichnung des Produktname-Indikators | Die chinesische Bezeichnung des Produkts ohne den vorangestellten Indikator würde ausreichen. | Der Produktnamensindikator „中文产品名称:/Chinese Product Name:“ muss vor dem eigentlichen chinesischen Namen des Produkts angezeigt werden. |
Kennzeichnung für Gebrauchsanweisungen | Gebrauchsanweisungen wurden nur empfohlen, sind aber nicht vorgeschrieben | Gebrauchsanweisung muss auf dem chinesischen Etikett aufgeführt sein |
Von James Xu. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.