Am 03.12.2018 gab die Behörden SAMR (State Administration for Market Regulation) und CNCA (Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China) in ihrer Bekanntmachung 29/2018 bekannt, dass vier Produktgruppen von der Pflichtzertifizierung nach CCC (China Compulsory Certification) in eine Konformitätserklärung durch die Hersteller umgewandelt. Die größte Änderung dabei ist, dass der Ablauf ähnlich zur CE-Kennzeichnung ist und in der Regel keine Werksinspektion erfordert.
Dabei wird für den Prozess zur Herstellererklärung zwischen zwei Typen unterschieden:
Typ A
Testberichte können von einem akkreditierten Testlabor und unter Umständen sogar von einem eigenen Labor verwendet werden.
Typ B
Es müssen Testlabore, die für CCC akkreditiert worden sind, eingesetzt werden. Firmen die die bisherige Methode der CCC-Zertifizierung beibehalten möchten, können dies beantragen.
Betroffene Produktegruppen für eine Konformitätserklärung:
Produktgruppe | Zugehörige Durchführungsrichtlinie | Typ |
---|---|---|
Tuning-Empfänger und Radios für verschiedene Rundfunkbereiche | CNCA-C08-01:2014 | A |
Indirekte Sichtvorrichtung für Kraftfahrzeuge | CNCA-C11-08:2014 | B |
Autofahrtrekorder | CNCA-C11-13:2014 | B |
Retroreflektierenden Markierungen für die Fahrzeugkarosserie | CNCA-C11-14:2014 | B |
Zudem sind 12 weitere Produktgruppen für die Pflichtzertifizierung nach CCC (China Compulsory Certification) entfallen. Bereits am 01.10.2018 entfielen mehrere Produktgruppen.
Die Änderung tritt ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft, d.h. ab dem 03.12.2018. Die zuständigen Zertifizierungsorganisationen sind angewiesen, betroffene Zertifikate umgehend zu annullieren.
Die Zertifizierungsorganisationen bieten auch hier den betroffenen Firmen an, ihre bisherigen CCC-Zertifikate in eine freiwillige Zertifizierung umzuwandeln. Dabei darf unter Umständen nicht mehr mit dem CCC-Logo gekennzeichnet werden, sondern müsste ggf. auf das Logo der Zertifizierungsorganisation geändert werden. Normalerweise müssten freiwillig zertifizierte Produkte das Zertifizierungskennzeichnen nicht aufweisen.
Eine freiwillige Zertifizierung kann zur Abgrenzung von Mitbewerbern, oder aufgrund von Konsumentenerwartungen sinnvoll sein.
Nicht mehr relevant zur Zertifizierung:
Produktgruppe | Zugehörige Durchführungsrichtlinie |
---|---|
Elektrische Säbelsäge | CNCA-C05-01:2014 |
Steckbarer Betonvibrator | CNCA-C05-01:2014 |
Elektrische Holzfräs- und Zuschneidemaschine | CNCA-C05-01:2014 |
Elektrische Steinschneidemaschine | CNCA-C05-01:2014 |
Vorrichtung zum automatischen Vorschub eines Schweißdrahtes | CNCA-C06-01:2014 |
TIG-Schweißbrenner | CNCA-C06-01:2014 |
MIG/MAG-Schweißbrenner | CNCA-C06-01:2014 |
Schweißklemme | CNCA-C06-01:2014 |
Kopiergerät | CNCA-C09-01:2014 |
Rückstrahler für Kraftfahrzeuge | CNCA-C11-07:2014 |
Diebstahlsicheres Schließfache | CNCA-C19-02:2014 |
Diebstahlsicherer Safe | CNCA-C19-02:2014 |
Im Zusammenhang stehende Meldungen von uns:
China – Zertifizierungspflicht nach CCC für zahlreiche Produkte aufgehoben
China – Updates zur freiwilligen Produktsicherheitszertifizierung (statt CCC)