Am 9. April 2021 gab die NMPA (National Medical Products Administration) bekannt (Nr.49-2021), dass die Klassifizierungsregeln und der Klassifizierungskatalog für Kosmetika ab dem 1. Mai 2021 in Kraft treten werden.
Highlights
- Ab dem 1. Mai 2021 müssen Antragsteller den Produktklassifizierungscode gemäß den Klassifizierungs- und Code-Regeln für die Notifizierung bzw. Registrierung für „general“ Kosmetika bzw. „spezial“ Kosmetika ausfüllen.
- Code für Wirksamkeitsansprüche
- Code für vorgesehene Körperteile
- Code für vorgesehene Gruppe/Altersgruppe
- Code für Darreichungsform
- Code für vorgesehene Verwendung
- Für Kosmetika, die vor dem 1. Mai 2021 registriert oder notifiziert wurden, müssen die Antragsteller die Produktklassifizierungscodes über die neue Online-Plattform vor dem 1. Mai 2022 nachreichen.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.