Vereinfachte Zulassung von Kosmetika.
De Registrierung von konventionellen Kosmetika bei Shanghai FDA wird stark vereinfacht.
Die NMPA hat im Februar zwei neue Bestimmungen, NMPA Ann. # 7, 2017 (Filing Management of First Import Non-special Use Cosmetics through Shanghai Pudong) und NMPA Ann. #10, 2017 (Procedures for Filing Management of First Import Non-special Use Cosmetics through Shanghai Pudong), erlassen. Auf Basis dieser neuen Regelungen sind vereinfachte Zulassungen von konventionellen Kosmetika möglich. Sie gelten vorerst für eine Testphase vom 01.03.2017 bis 21.12.2018.
Die neue Regelung betrifft ausschließlich Kosmetika, die über die Zollstelle Shanghai Pudong New Area importiert werden. Dafür wurde der Begriff des China-Verantwortlichen neu eingeführt. Dieser China-Verantwortliche ist Teil eines neuen Konzepts zum Management von Kosmetika, er hat sowohl die Funktion des Legal Agents inne, der für die Notifizierung zuständig ist, als auch die des Importeurs und des Distributors und muss in der Shanghai Pudong New Area registriert sein.
Die Vorteile des neuen Vorgehens sind, dass eine Notifizierung von konventionellen Kosmetika bei der SH FDA in einem Tag durchgeführt werden, und man deshalb im Vergleich zum offiziellen Weg über die Registrierung bei der NMPA bis zu drei Monate Bearbeitungszeit sparen kann. Auch dass das Zertifikat nicht nach vier Jahren erneuert werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei:
Cisema GmbH
Tel.: +49 89 4161 7389 – 00
Fax: +49 89 7484 9956
info@cisema.de
www.cisema.de