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Änderungen bezüglich der Zulassung von „Non-Special“ Kosmetik

Montag, 10 Dezember 2018 / Veröffentlicht in Kosmetikprodukte, News

Änderungen bezüglich der Zulassung von „Non-Special“ Kosmetik

Am 07.11.2018 veröffentlichte die NMPA (vormals NMPA) eine Bekanntmachung über das neue Zulassungsverfahren für „non-special“ Kosmetika in China (NMPA-Nr. 88-2018). In der Vergangenheit hatten ausländische Kosmetikprodukte die Wahl zwischen zwei Zulassungsverfahren:
– NMPA Registrierung in Peking
– Notifizierung (Filing) in einer der 11 Pilot New Trade Zonen1

Seit dem 10. November 2018 haben ausländische Hersteller keine Wahl mehr:
„Non-special“ Kosmetika müssen einer Notifizierung (Filing) unterzogen werden.
„Special“ Kosmetika müssen bei NMPA (vormals NMPA) in Peking registriert werden.

Was hat sich für Antragsteller von „non-special“ Kosmetika geändert?
– Mit 3 bis 4 Monaten ist das Anmeldeverfahren wesentlich schneller2.
– Die Gültigkeit der Notifizierung ist unbegrenzt.
– Die Verantwortlichkeiten der NMPA „Responsible Person“ (zuvor NMPA Legal Agent) sind umfangreicher und umfassen nicht nur die Notifizierung, sondern auch Import, Vertrieb und Verantwortung für die Produktsicherheit. Deshalb ist die Auswahl einer geeigneten „Responsible Person“ umso ausschlaggebender.
– Der Hersteller kann jetzt mehrere NMPA „Responsible Person“ benennen. Für jedes Produkt kann eine NMPA „Responsible Person“ ernannt werden
– Wenn ein altes NMPA-Zertifikat nach 4 Jahren ausläuft, ist keine Verlängerung mehr möglich; stattdessen muss das Produkt notifiziert werden, um weiterhin vertrieben werden zu können.
– Wenn man die Notifizierung in einer der 11 New Trade Zonen durchführen möchte, muss die NMPA „Responsible Person“ in der jeweiligen Zone ansässig sein. Der Import ist dann auf den Hafen dieser Zone begrenzt.
– Wenn man die Notifizierung in Peking durchführt, ist die Ansässigkeit der NMPA „Responsible Person“ nicht auf Peking beschenkt und eine freie Auswahl der Importhäfen innerhalb Chinas möglich.

Was bleibt für Antragsteller von „non-special “ Kosmetika gleich?
– Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen, Musterprüfungen und Kosten bleiben größtenteils gleich.
– Tierversuche sind für ausländische Kosmetika weiterhin obligatorisch.

Tags cosmetics, Kosmetik, Kosmetik Notifizierung, Zulassung von Kosmetika

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