Der Import von Gebrauchtmaschinen nach China wird deutlich einfacher: Mit Mitteilung No. 145 2014 regelt die AQSIQ (State Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine) den Prozess neu. Seit Jahresbeginn 2015 entfällt die komplexe und zeitaufwändige Antragstellung zum Import von Gebrauchtmaschinen bei der CIQ (China Inspection and Quarantine).
Ab sofort kann anhand der chinesischen Zolltarifnummer festgestellt werden, ob der Import einer gebrauchten Maschine oder Anlage möglich ist, und welche weiteren Schritte zum Import nötig sind – zum Beispiel eine „Pre-Shipment-Inspection“ durch die CCIC (China Certification & Inspection Group) oder eine „Automatic Import License“.
Die neue Regelung macht solche Exporte leichter planbar, der zeitliche und damit auch der finanzielle Aufwand reduzieren sich deutlich.
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