Am 27.12.2019 gaben das chinesische „Ministry of Finance“, „General Administration for Market Regulation“ und 11 weitere Ministerien die „List of Cross-border E-commerce Retail Imported Commodities“ (Ausgabe 2019) bekannt, die insgesamt 1413 Arten von Waren umfasst (Nr. 96-2019). In der Liste wurden etwa 100 Warenarten hinzugefügt und 8 Arten aus der Ausgabe 2018 entfernt. Nach Angaben des chinesischen Zolls sind die auf der Liste aufgeführten Waren von der Vorlage entsprechender Einfuhrlizenzen befreit. Beim Eindringen in die Sonderhandelszone werden die auf der Liste aufgeführten Waren vom Zoll gemäß den Standardverfahren für die Verzollung von Waren geprüft, werden dann aber beim Verlassen der Sonderhandelszone befreit. Die aktualisierte Liste trat am 01.01.2020 in Kraft.
Am 24.12.2019 gab der chinesische Staatsrat bekannt (Nr.36-2019), dass die staatliche Steuerverwaltung die Einrichtung von 24 Pilotzonen für den CBEC – zusätzlich zu den 35 zuvor bestehenden Zonen – genehmigt und Befreiungen von der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer für Einzelhandels- und Exportwaren eingeführt hat. Die Ankündigung beschreibt einen ersten Plan, wie die Pilotzonen errichtet und landesweit verbreitet werden sollen. Dieser Ankündigung werden voraussichtlich detailliertere Informationen zu Steuererstattungen, Regierungsunterstützung und internationalen Logistikdienstleistungen folgen.
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