Am 21.11.2018 kündigte der Präsident des State Council, Li Keqiang, eine Verlängerung der Cross-Border-E-Commerce (CBEC) Regelung über den 31.12.2018 hinaus an. Das CBEC Verfahren ermöglicht es Unternehmen, bestimmte Produkte (z. B. Kosmetika) auf bestimmten Online-Plattformen ohne NMPA (früher NMPA) Zulassung an Kunden in China zu verkaufen. Außerdem wurde die Anzahl der CBEC-Zonen von 15 auf 37 Städte erweitert; z.B. Peking, Shenyang, Nanjing, Wuhan, Xi’an und Xiamen. Weitere 63 Artikel wurden in die „CBEC Retail Import List“ aufgenommen, die diejenigen Produkte enthält, die keinen Einfuhrzöllen unterliegen und lediglich 70% der VAT und Verbrauchsteuern erforderlich machen. Des Weiteren wurde der maximale Warenwert bei CBEC Einkäufen von RMB 2.000 auf RMB 5.000 erhöht und das jährliche Limit pro Person von RMB 20.000 auf RMB 26.000 angehoben.
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