Am 5. März 2021 gab die NMPA (National Medical Products Administration) die folgenden Maßnahmen für die die Verwaltung von Registrierung (für „special“ Kosmetika) und Notifizierung (für „general“ Kosmetika) bekannt, um die Umsetzung der CSAR (Cosmetic Supervision and Administration Regulation) zu unterstützen:
1. Neue Online-Plattform für die Registrierung und Notifizierung von Kosmetika (online)
Ab dem 1. April 2021 steht die Online-Plattform für die Registrierung und Notifizierung von Kosmetika (https://zwfw.nmpa.gov.cn) für chinesische Antragssteller oder DRAs (Domestic Responsible Agents) von ausländischen Antragstellern zur Verfügung, um ein Konto zu eröffnen.
Ab dem 1. Mai 2021 ermöglicht die Online-Plattform relevante Materialien für die Registrierung oder Notifizierung von Kosmetika einzureichen.
Darüber hinaus wird das bisherige Version der Online-Plattform nur noch Anträge bearbeiten, die vor dem 1. Mai 2021 eingereicht wurden. Neue Anträge werden nach dem 1. Mai 2021 nicht mehr angenommen.
2. Produkte, die bereits in der vorherigen Online-Plattform registriert oder notifiziert wurden
Für kosmetische Produkte, die die Registrierung oder Notifizierung über die alte Online-Plattform erhalten haben, sind die Antragsteller dafür verantwortlich, die folgenden Informationen und Materialien bis zum 1. Mai 2022 in die neue Online-Plattform einzureichen:
- Zutreffende technische (nationale und Industrie-) Produktstandards
- Muster des Produktetiketts
- Produktformel für inländische „general“ Kosmetika
- Bild der Produktverpackung
3. Einreichung von Informationen über die Sicherheit von kosmetischen Inhaltsstoffen
Ab dem 1. Mai 2021 müssen bei der Registrierung oder Notifizierung von Kosmetika der Ursprung und der Name aller (in der Produktformel verwendeten) Inhaltsstoffe vorgelegt werden. Wenn das Produkt Inhaltsstoffe enthält, die unter die technischen Spezifikationen für Kosmetiksicherheit fallen, müssen auch Nachweise für das Einhalten von Qualitätsstandards und die Informationen zur Produktsicherheit eingereicht werden.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Produktsicherheitsinformationen von Inhaltsstoffen mit den Funktionen für antiseptisch, Sonnenschutz, Haarfärbung, Pigmentfleckenentfernung und Hautaufhellung für die Registrierung oder Notifizierung von Kosmetika eingereicht werden.
Die Produktsicherheitsinformationen aller Inhaltsstoffe, die in den kosmetischen Produkten verwendet werden, müssen nach dem 1. Januar 2023 bei allen Registrierungs- oder Notifizierungsanträgen eingereicht werden. Für Kosmetika, die vor dem 1. Januar 2023 registriert oder notifiziert wurden, müssen die Produktsicherheitsinformationen aller Inhaltsstoffe bis zum 1. Mai 2023 eingereicht werden.
Das neue Konzept von „raw material submission codes“ wird nun ebenfalls eingeführt. Dieser digitale Code besteht aus einem fünfstelligen Herstellercode, einem sechsstelligen Inhaltsstoffcode und einem dreistelligen Inhaltsstoffqualitätsspezifikationscode. Er wird automatisch generiert, wenn der Hersteller von kosmetischen Inhaltsstoffen die Informationen zur Inhaltsstoffsicherheit über die NMPA Online-Plattform einträgt. Der Hersteller kann diese „raw material submission codes“ dann den Kosmetikantragstellern zur Verfügung stellen, die diese Codes dann angeben können. Die Informationen zur Inhaltsstoffsicherheit können dann von der NMPA abgerufen werden, ohne dass die Kosmetikantragsteller die entsprechenden Dokumente selbst hochladen zu müssen.
4. Testbericht über die kosmetischen Wirksamkeitsansprüche Pigmentfleckenentfernung, Hautaufhellung und Anti-Haarausfall
Für Registrierungen nach dem 1. Januar 2022 müssen Wirksamkeitstestberichte mit menschlichen Probanden eingereicht werden.
Für Registrierungen, die vor dem 1. Mai 2021 eingereicht und genehmigt wurden, sollte der Antragsteller den Wirksamkeitstestbericht mit menschlichen Probanden vor dem 1. Mai 2023 einreichen.
Für Registrierungen, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 31. Dezember 2021 eingereicht und genehmigt werden, sollte der Antragsteller Wirksamkeitstestbericht mit menschlichen Probanden vor dem 1. Mai 2022 einreichen.
5. Jährlicher Bericht für „general“ Kosmetika
Ab dem 1. Januar 2022 müssen für alle „general“ Kosmetika, die seit einem Jahr notifziert sind, zwischen dem 1. Januar und 31. März Jahresberichte in der neuen Online-Platform eingereicht werden.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.