Aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 kündigte die NMPA (National Medical Products Administration) (Nr. 106-2020) neue Regelungen für die UDI-Datenbank an:
- Die Pilotphase der UDI-Datenbank wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
- Die NMPA gab eine aktualisierte Version der ersten Charge von UDI-pflichtigen Medizinprodukten heraus
- Existierende und neue Antragsteller, die in der ersten Charge von Medizinprodukten aufgeführt sind, müssen ab dem 1. Januar 2021 die Produktidentifikation (DI) einreichen.
Sehen Sie sich das kurze Einführungsvideo der NMPA über ihre Online-UDI-Datenbank an.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.