Am 9. April 2021 gab die NMPA (National Medical Products Administration) bekannt (Nr.51-2021), dass die technischen Richtlinien für die Sicherheitsbewertung von Kosmetika (Ausgabe 2021) ab dem 1. Mai 2021 in Kraft treten werden.
Highlights
– Ab dem 1. Januar 2022 müssen Antragsteller Sicherheitsbewertungen durchführen und die erforderlichen Dokumente gemäß den technischen Richtlinien einreichen, um „special“ Kosmetika zu registrieren und „general“ Kosmetika zu notifizieren.
– Antragsteller von Kosmetika können bis zum 1. Mai 2024 eine vereinfachte Version des Produktsicherheitsbewertungsberichts gemäß den technischen Leitlinien einreichen.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.