AQSIQ plant amtliches Unbedenklichkeitszertifikat für alle Lebensmittelimporte.
Ab 1.10.2017 soll die Bekanntmachung 83 2017 von AQSIQ (Administration for Quality, Safety, Inspection and Quarantine of China) in Kraft treten. Sie besagt, dass Lebensmittel, die nach China exportiert werden, nur noch mit einem amtlichen Unbedenklichkeitszertifikat eingeführt werden können. Dieses Unbedenklichkeitszertifikat ist von den Behörden im Ursprungsland auszustellen. Es ist weder bekannt, welche Behörden von AQSIQ anerkannt werden, noch ist klar welche Informationen das Unbedenklichkeitszertifikat enthalten muss. Chinas Handelspartner haben bei der WTO Protest gegen diese Vorordnung eingelegt. Die Durchführbarkeit der chinesischen Pläne ist nach Expertenmeinung aus heutiger Sicht sehr ungewiss.
Wir werden umgehend berichten, sobald es Neuigkeiten zum Unbedenklichkeitszertifikat für Lebensmittelimporte gibt.