Am 31. Juli 2020 kündigte die Pekinger MPA (Medical Products Administration) an, eine strengere Aufsicht über medizinische Kosmetikprodukte einzuführen.
Auf der Grundlage einer Bekanntmachung der NHC (National Health Commission) sowie weiterer acht Ministerien und Kommissionen stellte die MPA Peking eine Reihe von Anforderungen auf, die u.a. die folgenden beinhalte:
- Medizinische Kosmetikdienstleistungen müssen von einem Facharzt oder Vertragsarzt in einer gesetzlich anerkannten medizinischen Einrichtung erbracht werden.
- Der Verkauf oder die Herstellung von Medizinprodukten der Klassen II und III ohne Erteilung der registrierten Marktzulassung ist verboten
- Die Werbung für medizinisch-kosmetische Produkte sollte sich an die Werbegesetze für Medizinprodukte halten und von der Verwaltungsabteilung der NHC (Nationale Gesundheitskommission) im Hinblick auf die Genehmigung zur Veröffentlichung überprüft werden
Obwohl die strengere Überwachung nur in Peking in Kraft tritt, werden andere Provinz-MPAs in Zukunft wahrscheinlich ähnliche Maßnahmen durchführen, da die Pekinger Behörde als sehr einflussreich und wegweisend gilt.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.