Peking, 02.06.2020:
Die Zertifizierungsbehörde CNCA (Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China) veröffentlichte in ihrer Bekanntmachung Nr. 14/2020 zwei neue Durchführungsbestimmungen zur Produktsicherheitszertifizierung CCC (China Compulsory Certification) für Kinderspielzeug und Kinderwagenprodukte. Sie treten am 01.07.2020 in Kraft.
Zugelassene Zertifizierungsorganisationen sollen bis zum 01.07.2020 Ergänzungen zur Umsetzung der neuen Revisionen publizieren.
Existierende und betroffene CCC-Zertifikate sollen von den Zertifizierungsorganisationen im Rahmen von Änderungsanträgen Seitens des Zertifikatsinhabers automatisch aktualisiert werden. Ein proaktiver Antrag zur Aktualisierung ist seitens der Zertifikatsinhaber derzeit nicht erforderlich.
CNCA-C22-01:2020 Kinderwagenprodukte
Es ersetzt: CNCA-13C-068
Zertifizierungs-Umfang:
- Fahrräder für Kinder
- Dreiräder für Kinder
- Kinderbeförderungsmittel auf Rädern
- Lauflernhilfe
Anwendbare chinesische Standards:
- GB 14746 Sicherheitsanforderungen für Fahrräder für Kleinkinder
- GB 14747 Sicherheitsanforderungen für dreirädrige Kinderfahrräder
- GB 14748 Sicherheitsanforderungen für Kinderbeförderungsmittel auf Rädern
- GB 14749 Sicherheitsanforderungen für Kinderlaufhilfen
CNCA-C22-02:2020 Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren
Es kombiniert und ersetzt:
- CNCA-13C-069
- CNCA-13C-070
- CNCA-13C-071
- CNCA-13C-072
- CNCA-13C-073
Zertifizierungs-Umfang:
- Elektrisches Spielzeug
- Plastikspielzeug einschließlich Puppen, Plastikgeschossspielzeug und Spielmatte
- Metallspielzeug einschließlich Metallprojektil-Spielzeug
- Aufsitzspielzeug
Anwendbare chinesische Standards:
- GB 6675.1 Spielzeugsicherheit Teil 1 – Grundlegender Kodex
- GB 6675.2 Spielzeugsicherheit Teil 2 – Mechanische und physikalische Eigenschaften
- GB 6675.3 Sicherheit von Spielzeug Teil 3 – Entflammbarkeit
- GB 6675.4 Spielzeugsicherheit Teil 4 – Migration bestimmter Elemente
- GB 19865 Elektrisches Spielzeug – Sicherheit