CCC Zertifizierung für den Automobilbereich – Lockerung neu eingeführter Regelungen
Mitte Juni veröffentlichte die Zertifizierungsorganisation CQC (China Quality Certification Center) eine Bekanntmachung mit dem Namen “supplementary requirements for the transition period of new implementation rules and detailed implementation rules for compulsory product certification of safety accessories of motor vehicle”, die im Wesentlichen vier Ausnahmen beschreibt:
- Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2015 zertifiziert werden, können von der Zertifizierungspflicht für bestimmte Komponenten befreit werden. Die Befreiung gilt nur für die Komponenten, die seit dem 01.01.2015 neu hinzugekommen und im Fahrzeug verbaut sind. Eine Lieferung dieser Komponenten nach China im Rahmen der Serienfertigung oder Ersatzteilversorgung ist von dieser Lockerung ausdrücklich nicht betroffen.
- Für Werke, die aufgrund der seit 01.01.2015 neu hinzugekommenen Komponenten neu zertifiziert werden müssen, können Erleichterungen wie die Reduzierung der Inspektionszeit und die Anerkennung bereits bestehender Testberichte beantragt werden.
- Scheinwerfer, Sitze und Kopfstützen (außer für Busse und Schulbusse), die vor dem 31.12.2014 zertifiziert worden sind, können von bestimmten Tests gemäß GB/T 30036:2013 und GB 8410:2006 bis EOP (End of Produktion) ausgenommen werden.
- Rückfahrkameras und Monitore sind bis auf weiteres von der Zertifizierung ausgenommen, da keine chinesischen Standards für die Tests verfügbar sind.
Weitere Informationen zu den angesprochenen Themen erhalten Sie bei:
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