NMPA erlässt neue Gebührenordnung für Medizintechnik und Arzneimittel
Am 27.05.2015 gab die NMPA (China Food and Drug Administration) bekannt, dass ab sofort Gebühren für die Registrierung von medizintechnischen Geräten und Arzneimitteln der Klasse II und III fällig werden. Die neue Regelung betrifft Neu- und Änderungsanträge und die Verlängerung von Registrierungen nach fünf Jahren.
In Ausnahmefällen können die Gebühren nach kritischer Prüfung durch die chinesischen Behörden erlassen werden. Insbesondere sind davon kleinere Firmen mit innovativen medizintechnischen Produkten betroffen.
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