NMPA – neue Fristen für kosmetische Produkte.
Bei kosmetischen Produkten gelten ab 1.9.2017 neue Fristen für die Verlängerung oder Änderung von Zertifikaten:
- Der Antrag ist sechs Monate vor Ablauf zu stellen – bisher galten vier Monate
- Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen müssen nun zehn Monate vor Ablauf des Zertifikats beantragt werden. Die Anträge für Verlängerungen und Änderungen können zusammen gestellt werden.
- Die technische Überprüfung durch die NMPA für eine Zertifikatsverlängerung dauert drei Monate ab Annahme des Antrags.
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