Die UDI ist gemäß NMPA (National Medical Products Administration) Veröffentlichung Nr. 66-2019 ab dem 01.10.2019 für Medizinprodukte in China verpflichtend.
Es gibt hierzu aktuell die folgenden zwei relevanten Richtlinien:
• Rules for the Unique Identification System of Medical Devices
• YY/T 1630-2018 Fundamental Requirements for UDI
Der Antrag für den UDI-Code ist bei ANCC (Article Numbering Center of China) einzureichen. Ab dem 01.10.2019 muss der registrierte UDI-Code bei Neuregistrierungen, Verlängerungen oder Änderungen angegeben werden. Vor dem Export nach China müssen alle registrierten Produkte mit dem UDI-Code gekennzeichnet werden.