Am 7. Mai 2021 hat die NMPA (National Medical Products Administration) die Bekanntmachung zum Übergang von der alten zur neuen Plattform für die Registrierung und Notifizierung von Kosmetika veröffentlicht.
Highlights
- Ab dem 1. Mai 2021 müssen neue Anträge für die Registrierung und Notifizierung von Kosmetika über die neue Plattform eingereicht werden.
- Für Anträge, die vor dem 1. Mai 2021 eingereicht wurden, bleiben bleibt die alte Plattform und der Prozess unverändert und werden weiterhin für die Kosmetikprüfung und -zulassung verwendet.
- Bei Anträgen, die vor dem 1. Mai 2021 eingereicht werden, wird der Antragsteller benachrichtigt, sollten die eingereichten Informationen nicht den Anforderungen entsprechen. Dieser muss sicherstellen, dass die Korrektur bis spätestens 15. September 2021 vorgenommen wird, andernfalls wird der Antrag abgelehnt.
- Für Antragsteller, die ein Konto in der alten Notifizierungs- und Registrierungsplattform haben und dabei sind, ein Online-Konto in der neuen Plattform zu beantragen, erlaubt die NMPA, einige Dokumente später einzureichen (z. B. quality management system overview, adverse reaction monitoring and evaluation system overview). Dies trägt dazu bei, die Eröffnung neuer Online-Konten zu beschleunigen und gibt den Antragstellern gleichzeitig die Möglichkeit, diese Dokumente sorgfältig auszufüllen. Antragsteller müssen eine Verpflichtungserklärung einreichen, dass sie diese Dokumente vor dem 1. Januar 2022 nachreichen werden. Jede provinzielle MPA kann solche Online-Kontoanträge unter Vorbehalt prüfen und akzeptieren und temporäre Nutzerrechte erteilen, um kosmetische Registrierungs- und Notifizierungsarbeiten zu ermöglichen. (Bitte beachten Sie: Wenn Antragsteller die ergänzenden Informationen nicht innerhalb der Frist einreichen, erlöschen die temporären Nutzerrechte automatisch am 1. Januar 2022.)
Sollten Sie Unterstützung bei Ihrer Online-Kontoeröffnung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Von James Xu. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.