Registrierung für Kosmetika – Neue Antragsfristen zur Verlängerung.
Ab 1.9.2017 tritt die NMPA Verlautbarung #1378 in Kraft, nach der sich die Fristen bei der Verlängerung der Importlizenz für Kosmetik ändern:
Die Verlängerung der Importlizenz für Kosmetik ist sechs Monate vor Ablauf zu beantragen, nicht vier Monate, wie bisher.
- Wenn weitere Änderungen angemeldet werden, müssen diese zehn Monate vor Ablauf des Zertifikats beantragt werden, dabei kann die Verlängerung des Zertifikats gleichzeitig erfolgen.
- Die technische Prüfung der NMPA für die Verlängerung des Zertifikats dauert drei Monate ab Eingang des Antrags