Mit der Bekanntmachung 188/2019 veröffentlichte die Behörde SAMR (State Administration for Market Regulation) am 09.10.2019 die Umsetzung der am 18.09.2019 vom Staatsrat gefassten Beschlüsse zur „Entscheidung über die Anpassung des Katalogs der Produktionslizenzen für Industrieprodukte zur Stärkung der Nachkontrolle“.
1. Reformation für Produktionslizenzen
Die Provinzmarktaufsichtsbehörden und die zuständigen Prüfstellen für Produktionslizenzen sind aufgefordert umgehend für folgende Produkte die Lizenzen einzuziehen:
- Lagerstahl,
- Produkte zur Fälschungssicherung,
- Reibbeläge und Dichtungsprodukte (außer Bremsbeläge),
- Autobahnbrückenlager,
- Verbrennungsmotoren und
- Schleifscheiben
Die Abnahme, Prüfung und Genehmigung von Produktionslizenzen für folgende Produktgruppen darf in keiner Weise fortgesetzt werden:
- Stahldrahtseile,
- Stähle für Spannbeton,
- Spannbetonkissen,
- spezielle Arbeitsschutzartikel,
- feuerfeste Materialien,
- Bauwerksabdichtungsbahnen und
- Fahrzeugbremsflüssigkeiten
Satellitenfernsehsender-Bodenempfangsausrüstung und Rundfunk- und Fernsehsenderausrüstung werden konsolidiert und neuorganisiert zu:
- Direktübertragungssatelliten-Spezialausrüstung,
- nicht-direkte Übertragungssatelliten-Spezialausrüstung,
- Rundfunk-Fernsehübertragungsausrüstung.
Für Produkte, für die die Produktlizenz gestrichen wurde, soll eine freiwillige Zertifizierung gefördert werden.
2. Einführung einer Produktzertifizierung für Bremsbeläge
Bremsbeläge (Bremsbelagprodukte) werden in die Zertifizierungspflicht nach CCC aufgenommen. Ein genauer Zeitraum zur Implementierung wurde nicht konkrete genannt.
Sobald die Zertifizierung nach CCC implementiert wurde sollen Anträge für die Produktionslizenz eingestellt werden, sowie das Antragsverfahren dafür und bestehende Lizenzen terminiert werden.
Für bestehende Produktionslizenzen soll eine Konvertierung zur CCC-Zertifizierung ermöglicht werden.
3. Ausweitung von Überprüfungs- und Kontrollmaßnahmen
Wenn eine Produktionslizenz vergeben wurde, sollen Überprüfungen des Herstellers im Markt, wie auch am Produktionsstandort, in einer regelmäßigen und strengeren Art und Weise erfolgen um die Einhaltung von Vorgaben zu Qualitätsmanagement, Nachverfolgbarkeit (Produktion), After Sales Management, Produktkonformität und -Sicherheit auf geltende Anforderungen zu kontrollieren.
Dafür sollen bestehende Strukturen der Überwachungs- und Zertifizierungsorganisationen ausgebaut werden, um den Ausweitungen der Maßnahmen gerecht zu werden. In diesem Zuge werden weitere Schritte zur Standardisierung und elektronische Abwicklung unternommen, um Prozesse beschleunigen zu können.
Negative auffallende Firmen sollen wesentlich stärker bestraft werden als zuvor.