Ab dem 1. Oktober 2020 muss der registrierte Antragsteller / Anmelder von Medizinprodukten, die in der ersten Gruppe gelistet sind, die Produktidentifikation (DI) im Registrierungsmanagementsystem durchführen bei:
- Erstregistrierungen
- Verlängerungen
- Produktmodifikationen (Änderungsregistrierung)
Die UDI-Anforderungen für die erste Gruppe von Medizinprodukten wurden von der NMPA (National Medical Products Administration) am 15. Oktober 2019 bekannt gegeben. Klicken Sie hier, um die Auflistung von Medizinprodukten zu sehen, die einen UDI-Code erfordern.
Darüber hinaus muss der UDI-Code für Produkte, die am oder ab dem 1. Oktober 2020 hergestellt werden, aufgebracht werden.
Weitere Informationen über die UDI-Anforderungen für Medizinprodukte in China finden Sie hier.
Lesen Sie unseren Artikel über die UDI-Datenbank der NMPA, die im März 2020 offiziell der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.