Am 30. Dezember 2021 kündigte die NMPA (National Medical Products Administration) die versuchsweise Einführung einer elektronischen Registrierungsbescheinigung für Kosmetika an (Nr.156-2021).
Highlights
- Ab dem 1. Januar 2022 werden elektronische Registrierungszertifikate für spezielle Kosmetika und neue kosmetische Rohstoffe ausgestellt, die gemäß den „Verwaltungsmaßnahmen für die Registrierung von Kosmetika“ zur Registrierung zugelassen wurden.
- Ab dem 1. Mai 2022 wird bei einer Änderung oder Erneuerung der Registrierungsbescheinigung für Spezialkosmetika die elektronische Registrierungsbescheinigung ausgestellt.
- Die elektronische Registrierungsbescheinigung und die Registrierungsbescheinigung in Papierform haben die gleiche Rechtswirkung. Die elektronische Bescheinigung verfügt über Funktionen wie sofortige Zustellung, SMS-Erinnerung, Zertifikatsautorisierung, Scan-Code-Verifizierung, Online-Verifizierung und Freigabe im gesamten Internet. Der Antragsteller muss die elektronische Registrierungsbescheinigung ordnungsgemäß verwenden und aufbewahren.
- Während der Testphase werden die elektronische Registrierungsbescheinigung und die Registrierungsbescheinigung in Papierform parallel ausgestellt. Gleichzeitig mit der Ausstellung der Papierregistrierungsbescheinigung für spezielle Kosmetika und neue kosmetische Stoffe wird die elektronische Registrierungsbescheinigung automatisch in den Bereich des gesetzlichen Vertreters des Antragstellers (inländische verantwortliche Person) in der Online-Servicezone übertragen.
- Der Zeitpunkt für die offizielle Einführung der elektronischen Registrierungsbescheinigung für Kosmetika wird gesondert bekannt gegeben.
Von Jeff Jiang. Kontaktieren Sie Cisema, wenn Sie mehr erfahren möchten.