OZum 22. Juli 2021 wurde das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (SCDDA) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2023 gilt das SCDDA für deutsche Unternehmen aller Branchen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern und wird bis zum 1. Januar 2024 auf Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern ausgeweitet. Nach der SCDDA werden deutsche Unternehmen und ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Deutschland dafür verantwortlich sein, die Menschenrechts- und Umweltanforderungen in ihrer globalen Lieferkette zu erfüllen.
Die SCDDA wird sich stark auf Unternehmen auswirken, die in China geschäftlich tätig sind, z. B. bei der Produktion in Betrieben oder bei der Beschaffung, während die Aktivitäten direkter und indirekter Zulieferer über den gesamten Produktzyklus (von den Rohstoffen bis zum Endprodukt) die Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverstößen nachweisen müssen.
Die IHK Pfalz, auch bekannt als Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, erstellt Gutachten zu verschiedenen Themen, wie z. B. zu wirtschaftlichen Fragen, zur Raumplanung und zu vielen anderen Projekten zur Förderung des Wirtschaftswachstums der pfälzischen Wirtschaft. Seit der Verabschiedung des Supply Chain Due Diligence-Gesetzes (SCDDA) durch den Deutschen Bundestag am 11. Juni 2021 ist Cisema einer der von der IHK Pfalz empfohlenen Auditoren für deutsche SCDDA, um deutsche Unternehmen bei Supply Chain Audits in China zu unterstützen.
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