Am 25.04.2020 kündigte das chinesische Handelsministerium (Nr.12-2020) die Anforderungen für den Export von Reagenzien zum Nachweis von Coronaviren, medizinischen Masken, medizinischer Schutzkleidung, Ventilatoren und Infrarot-Thermometern an, die die von der NMPA (National Medical Products Administration) am 31.03.2020 angekündigten Anforderungen (Nr.5-2020) ersetzen.
Die jüngste behördliche Ankündigung verlangt von den Exporteuren die Vorlage der Konformitätserklärung, die besagt, dass das Produkt den geltenden Vorschriften des Ziellandes entspricht, sowie die Bescheinigung über die Registrierung des Produkts im Ausland für die Zollabfertigung.
Dies ersetzt die frühere strengere Anforderung, dass lokale chinesische Hersteller verschiedener persönlicher Schutzausrüstungen gegen Coronaviren von der NMPA für den Export genehmigt werden mussten.
Von Jacky Li. Kontaktieren Sie Cisema, um mehr zu erfahren.